Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Viele Menschen mit Behinderung möchten statt in einer Wohn-Einrichtung lieber in einer eigenen Wohnung leben.
Wir bieten Unterstützung bei:
- Soziale Sicherung
- Haushaltsführung
- Freizeitgestaltung
- Beschäftigung und Arbeit
- Soziale Kontakte
- Gesundheit und Krisenbewältigung
Zielgruppe
Ambulant betreutes Wohnen kommt für Menschen in Frage, die eine geistige oder psychische Behinderung oder auch eine Suchterkrankung haben. Voraussetzung ist eine anerkannte wesentliche Behinderung nach § 53 SGB XII, die Bereitschaft zur Selbständigkeit und der freiwillige Entschluss die Dienste des ambulant betreuten Wohnens in Anspruch zu nehmen.
Ihr Ansprechpartner
Anne Holtmeyer
a.holtmeyer@hp-kinderhaus.de