Hinweisgeber Schutz
Transparenz, Integrität und ein verantwortungsvoller Umgang miteinander sind uns bei Lebensperspektiven e.V. besonders wichtig. Deshalb bieten wir allen Mitarbeitenden sowie externen Personen die Möglichkeit, auf Missstände hinzuweisen – sicher, vertraulich und im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
An dieser Stelle befindet sich ein Bild. Es zeigt eine rot-weiße Katze, die neugierig aus einer rostigen Schubkarre voller Herbstlaub herausschaut. Die Szene spielt im Freien, vermutlich im Garten oder Hof, mit unscharfem, grünem Hintergrund.
Wenn Sie Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien haben, können Sie sich über unsere Meldestelle vertrauensvoll an uns wenden. Ihr Anliegen wird dort unabhängig geprüft und unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Hinweisgeber sind durch das Gesetz vor Benachteiligungen geschützt – egal, ob sie intern oder extern Meldung erstatten.
Was kann gemeldet werden?
Meldungen können sich zum Beispiel auf folgende Sachverhalte beziehen:
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Verstöße gegen Vorschriften zum Datenschutz oder zur öffentlichen Gesundheit
- Diskriminierung, Korruption oder andere schwerwiegende Missstände
Wie erfolgt die Meldung?
Sie können Ihre Meldung schriftlich oder mündlich über die dafür vorgesehene Meldestelle abgeben. Auf Wunsch ist auch ein persönliches Gespräch möglich.
Unsere Meldestelle erreichen Sie unter:
www.lebensperspektiven-e-v.hinweis.digital
Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe Ihrer Identität erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung oder wenn dies gesetzlich erforderlich ist.
Weitere Informationen zum Schutz von Hinweisgebenden finden Sie auf der Website des Bundesministerium der Justiz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).