Schulbegleitung

Inhalt

Schulbegleiter/innen oder auch Integrationshelfer/innen unterstützen Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrem Schulalltag. Sie sind grundsätzlich eine langfristig eingesetzte Eingliederungshilfe der Jugendhilfe.

Rechtliche Grundlage

§ 35a SGB VIII

Zielgruppe

Bei der Zielgruppe handelt es sich um Menschen, die Defizite im Bereich Lernen, Verhalten, Kommunikation oder Alltagsbewältigung haben. Hier bedarf es Unterstützung und Förderung sowohl bei unterrichtlichen, als auch bei außerunterrichtlichen, beispielsweisen Pausen, Tätigkeiten. In der Regel findet diese Einzelmaßnahme, die sich am Schüler orientiert, im Klassenzimmer statt. Die Aufgaben sind dabei so vielfältig, wie die individuellen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen. Der Arbeitsbereich orientiert sich immer an der individuellen Bedürfnislage des Schülers/der Schülerin. Grundsätzlich handelt es sich bei der Schulbegleitung aber nicht um eine ergänzende lehrende Tätigkeit. Vielmehr sollen die Ressourcen im sozial-emotionalen und kommunikativen Bereich befördert werden. In der Praxis fallen dennoch Aufgaben, wie das Erklären von schulischen Sachverhalten von Zeit zu Zeit in den Aufgabenbereich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufgabe eines Schulbegleiters/einer Schulbegleiterin ist immer eine große Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, um das Ziel der Verselbstständigung des Kindes/Jugendlichen und einer sehr individuellen Begleitung verfolgen zu können. Dabei kommt es zusätzlich zu einer engen Zusammenarbeit mit der Schule, den Lehrern und den Erziehungsberechtigten bzw. dem allgemeinen Umfeld.

Fachkräfte

Schulbegleitungen sind in der Regel keine pädagogisch ausgebildeten Fachkräfte, da es sich hier um eine Assistenzleistung handelt. Das Wissen in pädagogischen Bereichen kann durch verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten natürlich ausgebaut werden.

Einsatzorte

Einsatzorte sind häufig Regelschulen und Förderschulen. Grundlage ist hier ein individuell festgelegter Förderbedarf, aufgrund dessen sich die Schule nicht in der Lage sieht, den Schüler/die Schülerin ohne gezielte individuelle Betreuung zu beschulen. Diese Hilfe ist grundsätzlich auf Fortschritte ausgelegt, die in der Beschulung im Klassenverbund erzielt werden sollen. Gerade im Rahmen der Inklusion handelt es sich hier um ein Angebot, welches Kindern und Jugendlichen insbesondere den Besuch von Regelschulen ermöglichen soll. Ziel ist es ein höchst mögliches Maß an Selbstständigkeit des Schülers/der Schülerin zu erreichen.

Kooperationspartner

  • Mindenerwald Schule, Hille
  • Astrid-Lindgren-Schule, Bohmte
  • Sekundarschule, Rahden
  • Montessori Grundschule, Haldem
  • Grundschule, Levern

Ihr Ansprechpartner

Jessica Trylus

05474 - 8903 100
j.trylus@ampael.de

Bohmter Str. 37
32351 Stemwede