Pflegefamilien - das neue Angebot
Rechtliche Grundlage: § 33 Satz 2 SGB VIII
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.
Wir vermitteln Kinder und Jugendliche, die
- aufgrund von Vernachlässigung, Verwahrlosung, sexuellem Mißbrauch, häuslicher Gewalt oder anderen traumatischen Erfahrungen nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können.
- einen erhöhten Förderbedarf mitbringen.
- einen sicheren (Lebens-)Ort benötigen.
- von einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung betroffen sind.
- originelle Verhaltensweisen zeigen.
WERDEN SIE PFLEGEFAMILIE
Wer kann Pflegefamilie werden?
- Grundsätzlich kann jede Familie, Einzelperson oder sonstige Lebensgemeinschaft als Pflegefamilie tätig werden, dennoch sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Genügend Wohn- und Lebensraum; ein eigenes Zimmer für ein Pflegekind
- Stabile wirtschaftliche Verhältnisse
- Bereitschaft, sich auf die Lebenswelt des Pflegekindes einzulassen
- Beratungsoffenheit
- Freude am Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern
- Humanistische Werteorientierung
Wir unterstützen Sie mit:
- Vorbereitung und Qualifizierung
- Intensiver Beratung und Begleitung
- Persönlichem Ansprechpartner vor Ort
- 24-stündiger Erreichbarkeit
- Krisenmanagement
- Begleitung bei Besuchskontakten
- Supervision und Fortbildung
- Zahlung von Pflegegeld
- Allgemeinen Verwaltungsleistungen
Ihr Ansprechpartner
Team Familienwohnen
0175-4071196
familienwohnen@hp-kinderhaus.de
Bohmter Str. 37
32351 Stemwede