Westfälische Pflegefamilien (WPF)

Kindern ein Zuhause schenken!

Pflegefamilien - das neue Angebot

Rechtliche Grundlage: § 33 Satz 2 SGB VIII

Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.

Wir vermitteln Kinder und Jugendliche, die

  • aufgrund von Vernachlässigung, Verwahrlosung, sexuellem Mißbrauch, häuslicher Gewalt oder anderen traumatischen Erfahrungen nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können.
  • einen erhöhten Förderbedarf mitbringen.
  • einen sicheren (Lebens-)Ort benötigen.
  • von einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung betroffen sind.
  • originelle Verhaltensweisen zeigen.

WERDEN SIE PFLEGEFAMILIE

Wer kann Pflegefamilie werden?

  • Grundsätzlich kann jede Familie, Einzelperson oder sonstige Lebensgemeinschaft als Pflegefamilie tätig werden, dennoch sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Genügend Wohn- und Lebensraum; ein eigenes Zimmer für ein Pflegekind
  • Stabile wirtschaftliche Verhältnisse
  • Bereitschaft, sich auf die Lebenswelt des Pflegekindes einzulassen
  • Beratungsoffenheit
  • Freude am Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern
  • Humanistische Werteorientierung

Wir unterstützen Sie mit:

  • Vorbereitung und Qualifizierung
  • Intensiver Beratung und Begleitung
  • Persönlichem Ansprechpartner vor Ort
  • 24-stündiger Erreichbarkeit
  • Krisenmanagement
  • Begleitung bei Besuchskontakten
  • Supervision und Fortbildung
  • Zahlung von Pflegegeld
  • Allgemeinen Verwaltungsleistungen

Ihr Ansprechpartner

Team Familienwohnen

0175-4071196
familienwohnen@hp-kinderhaus.de

Bohmter Str. 37
32351 Stemwede